Geothermie, vade retro!

Das Verwaltungsgericht (TAR) für die Region Latium hat, wenige Tag nach dem für uns positiven Urteil zur geothermischen Anlage in Torre Alfina, auch dem Einspruch gegen das Pilotprojekt Castel Giorgio
stattgegeben.

Dieses Urteil ist ein großer Erfolg – es erklärt die Entscheidung des Ministerrates vom 31. Juli 2019 für ungültig, die der Fortführung der Arbeiten für die Realisierung des Pilotprojektes in Castel Giorgio zugestimmt hat.

Das Urteil betreffend die vier verbundenen Einsprüche hebt in seinem Punkt 30.1 einerseits die Verfahrensfehler dieser Entscheidung hervor, andrerseits auch die Notwendigkeit der Untersuchung des Erdbebenrisikos und der Auswirkungen der Anlage auf die Wasserressourcen.

Der Sieg ist in erster Linie der ausgezeichneten Arbeit des Anwaltes Michele Greco geschuldet. Nicht weniger bedeutend war die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Provinzen und Regionen unterschiedlichster politischer Richtungen, zwischen den lokalen und nationalen Umweltvereinen, den Experten von internationalem Niveau und einer aktiven und informierten Bürgerschaft. Entscheidend war auch der finanzielle Beitrag der Bürger um die Kosten für den Einspruch beim TAR zu decken.

Ein starkes Gebiet, aktiv und verbunden, kann sich mit Erfolg gegen schädliche und gefährliche Projekt wehren, auch wenn sie vom Staat gefördert werden.

Die betreibende Gesellschaft hat Einspruch gegen die Entscheidungen des TAR angekündigt. Was die Anlage in Torre Alfina betrifft, hat ein solcher Einspruch wenig Aussicht auf Erfolg.

Ein Erfolg eines Einspruchs gegen die Entscheidung bezüglich der Anlage in Castel Giorgio wäre denkbar, wenn die einheitliche Front der Administrationen sich auflöst. Er scheint aber doch unwahrscheinlich, wenn man die jüngsten wissenschaftlichen Arbeiten zu den Risken von induzierten oder getriggerten Beben in komplexen geologischen Strukturen (wie z. B. im geothermischen Feld der Alfina-Hochebene) in Betracht zieht. Wir sind dabei, die Diskussion dieser Risiken auf europäischer Ebene anzuregen.

Die diesbezüglichen Überlegungen haben uns erlaubt, einen Erfolg auch in den Bemühungen gegen die staatliche Förderung derartiger geothermischer Anlagen zu erzielen: Die Förderung von „binären“ geothermischen Kraftwerken, die in einem letzten Entwurf des Dekrets „milleproroghe“ noch vorgesehen war, wurde aus dem entgültigen Text entfernt. Ein neuer harter Schlag für die geothermische Industrie Italiens.

Wir bedanken uns bei allen die uns unterstützt und zu diesen Siegen beigetragen haben: den Bürgern, den Komitees (Leintücher!), den Vereinen, den Gemeinden des Komitees Geothermie, der Provinz Viterbo, den Regionen Latium und Umbrien, den Räten, Senatoren und Parlamentariern Italiens und der europäischen Union, dem Team der Rechtsanwälte und .. denen, die wir vergessen haben zu erwähnen.

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