Urteil zu Torre Alfina, ein erster Sieg für die Umwelt!

Mit grosser Erleichterung und Freude teilen wir Ihnen diese Pressemeldung mit, welche das Urteil des Staatsrats, mit dem dieser das Projekt der geothermischen Pilotanlage in Torre Alfina (siehe hier) endgültig ablehnt, betrifft. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass der Urteilsspruch dem Umwelt- und Landschaftsschutz Vorrang gegenüber der Realisierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einräumt.

Pressemitteilung vom 8. Februar 2021

Der Staatsrat hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2021 (n. 1399, siehe hier) der Berufung der Gemeinden Acquapendente, Castel Giorgio, Castel Viscardo  und Orvieto (vertreten von RA Michele Greco, Spezialist im Umweltrecht) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (TAR) Lazio stattgegeben. Mit diesem Urteil hatte das TAR Lazio einem Widerspruch der ITW&LKW Italia entsprochen (siehe hier), die das geothermische Pilotprojekt „Torre Alfina“ verwirklichen will.

Das Urteil hat eine außerordentliche Bedeutung, nicht nur weil es das endgültige Ende des geothermischen Pilotprojekts Torre Alfina klargestellt hat, das mit einem nunmehr definitiv negativen Urteil in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht realisiert werden kann, sondern auch weil es eine Reihe von Prinzipien der Rechtssprechung in Sachen Geothermie und Umweltschutz aufgestellt hat.

Der Staatsrat hat sich nämlich vollständig den der Berufung zu Grunde liegenden Argumenten von RA Dr. Michele Greco angeschlossen. Er hat anerkannt, dass „der rechtliche Vorzug“, den die Geothermie genießt, die Anforderungen des Umwelt- und Landschaftsschutzes nicht aufhebt, da diese eine notwendige Folge der in der Verfassung festgelegten Prinzipien sind (Artikel 9, 32 und 117 Cost.). Es fehlen in der Tat  Bestimmungen, die eine Ausnahme von den üblichen Formen des Schutzes der betreffenden Werte zulassen, deren primäre konstitutionelle Bedeutung zudem ausschließt, dass man zu diesem Ergebnis auf interpretative Weise kommen könne.

In anderen Worten, der Staatsrat hat ein für alle Mal geklärt, das geothermische Anlagen, auch wenn sie auf die Produktion erneuerbarer Energie ausgerichtet sind, auf jeden Fall die Auflagen des Umwelt- und Landschaftsschutzes einhalten müssen, deren verfassungsrechtliche Bedeutung unabdingbar ist.

Es handelt sich also um ein Urteil, welches den Ausgang der Bewilligungsverfahren für diese Art von Anlagen von jetzt ab beinflussen wird. Diese Kraftwerke sind sehr oft in absolut ungeeigneten Zonen angesiedelt, wobei man bisher davon ausging, dass aus der Sicht der Umwelt und der Landschaft unberührte und wertvolle Gebiete ohne weiteres für die Erzeugung von wenigen kW an Energie zu opfern sind.

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