Geothermie in Castel Giorgio, wir geben nicht auf: unsere Aktionen
Wie in der letzten News zum Thema Geothermie angekündigt, haben die Bürgervereine und das (mehr …)
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„Die Umwelt ist die Gesamtheit der Elemente, welche in der Komplexität ihrer Beziehungen den Rahmen, den Raum und die Bedingungen für das Leben der Menschen bilden.“
Rat der Europäischen Gemeinschaften, November 1973
Die Gesetzgebung zum Schutz der Umwelt ist sehr jung. Erst vor 50 Jahren wurde in Italien das erste Gesetz in Sachen Umwelt erlassen, das „Antismog“-Gesetz (Legge 615/66) über die Verschmutzung der Atmosphäre. Zehn Jahre später folgt das Gesetz „Merli“ (L. 319/76) zur Verschmutzung der Gewässer.
In den 80er Jahren folgen Erlässe zum Schutz des Meeres (L. 979/82), das Gesetz „Galasso“ (L. 431/85) in Sachen Landschaftsschutz und schließlich das Gesetz 349/86, mit dem das Ministerium für Umwelt und Landschaftsschutz eingerichtet wurde.
In der Folge geben Unfälle mit ökologischen Schäden und Umweltkatastrophen Anlass zu verschiedenen Verordnungen: zum Ozongehalt in der Atmosphäre, zum Lärmschutz und zur Abfallbewirtschaftung. Italien ratifiziert die Verordnungen der Europäischen Union, die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/CEE), die Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (92/43/CEE), die Abwasser-Richtlinie (91/271/CEE) und die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/CE).
Bald wurde es notwendig die durch ihre Entstehungsgeschichte bedingte Fragmentierung der Umweltgesetze zu überwinden, was mit der Legge Delega n. 308/04 versucht wurde, wo die Gesamtheit der Verordnungen in 6 Kategorien aufgeteilt wird.
Schließlich folgt das Gesetz vom 22 Mai 2015, Nr 68, welches dem Strafgesetzbuch einen den Umweltvergehen gewidmeten Titel anfügt, welcher unterscheidet zwischen:
Diese Tatbestände werden mit Freiheitstrafen von mindestens 2 bis maximal 15 Jahren geahndet.
Der Testo Unico D.Lgs. n. 152 del 2006 ist mit den darauffolgenden Änderungen der gesetzliche Referenztext, welcher auch die europäische Gesetzgebung rezipiert.
Jeder Bürger kann eine Verschmutzung oder ein mutmaßliches Vergehen bei der zuständigen Behörde anzeigen. Der erste Schritt ist eine dringliche Meldung an die Carabinieri Forestali, an ein Polizeikommissariat oder die lokale Polizei. Diese nehmen den Sachverhalt auf und veranlassen eine dringliche Untersuchung und Analyse durch die ARPA Latium. Im zweiten Schritt kann man unter Bezug auf diese Meldung bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige einreichen, welche Details über die betroffene Zone und die vorgefundene Verletzung angibt, unter Anlage einer Dokumentation.
Es ist das Recht jeden Bürgers informiert zu werden und dem Amtsweg seiner Meldung folgen zu können (im Sinne der Artt. 406 e 408 c.p.p.).