Wie in der letzten News zum Thema Geothermie angekündigt, haben die Bürgervereine und das Geothermie-Komitee der Bürgermeister verschiedene Initiativen in die Wege geleitet, um trotz des endgültigen Urteilsspruchs des Staatsrats den Bau des Geothermiekraftwerks in Castel Giorgio zu verhindern. Wir gehen auf drei verschiedenen Wegen vor.
Der erste ist, bei dem nationalen Zivilschutz, dessen Aufgabe es ist, die Bevölkerung und die materiellen Güter zu schützen, darauf zu dringen, dass er sich eindeutig zu der Gefahr, die durch Bau und Betrieb von Geothermie-Anlagen in den Regionen Latium, Umbrien und Toskana entstehen kann, ausdrückt. Für diese Initiative zeichnen das Komitee der Bürgermeister und unser Verein verantwortlich. Sie hat ihren Anfang schon im Jahr 2020 genommen, mit einem ersten Schreiben vom 13. Mai 2020, auf das wir nur eine ausweichende Antwort erhielten. In einem zweiten Schreiben vom 24. November 2020 haben wir den wissenschaftlichen Sachverhalt dargelegt, wobei wir uns auf die Argumente des Dr. Giuseppe Mastrolorenzo (senior scientist am INGV) stützten. Sowohl dieser Brief, als auch ein weiterer vom 10. März 2021, in dem neue Fakten im Zusammenhang mit den Erdbeben in Straßburg dargelegt wurden, blieb ohne Antwort.
Jetzt wurde am 7. April 2022 ein neues Schreiben an den Zivilschutz gerichtet. Sollte wieder keine Antwort eintreffen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten und uns an die Europäische Kommission wenden.
Der zweite Weg, der von dem Verein Lago di Bolsena verfolgt wird, besteht darin, den Fortgang der noch langen Prozedur bis zum Bau der Anlage unter die Lupe zu nehmen. Zunächst muss eine Reihe von Auflagen, sowohl verwaltungstechnischer Art als auch den Umweltschutz betreffend, erfüllt werden, wie etwa der Aufbau von Überwachungsnetzen und die entsprechenden Messungen um die seismischen und hydrogeologischen Verhältnisse, vor Beginn jeglicher Aktivitäten auf der Baustelle, festzuhalten. Sodann müssen Sicherheitsprotokolle definiert werden, Garantien und Versicherungen bezüglich eventueller durch die Anlage verursachter Schäden gestellt und die Solidität des Unternehmens bewiesen werden. Wir haben in all diesen Punkten Akteneinsicht beantragt (siehe hier) um die korrekte Erfüllung all dieser Auflagen kontrollieren zu können.
Wir verfolgen auch einen dritten Weg, der darin besteht, im gegebenen Augenblick eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu beantragen, wobei wir auch hier die Europäische Kommission einschalten wollen. Die Anlage soll auf Grund des positiven Bescheids einer vor fast 10 Jahren erstellten UVP gebaut werden, die von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen völlig überholt ist; trotzdem wurde sie vor am 23. April 2021 als für weitere fünf Jahre gültig erklärt (mit einer absurden Argumentation). Dieser Weg ist auch deswegen wichtig, weil wir einer weiteren Fortschreibung der alten UVP vorbeugen wollen.
Im Moment sind die Aktivitäten der ITW&LKW Italia vor allem dadurch behindert, dass die staatlichen Subventionen für den Bau der Anlage ausgesetzt wurden. Wenn wir uns weiterhin aktiv und auf allen Ebenen hörbar gegen das Projekt stellen, haben wir gute Chancen, es zu blockieren.


