Keine Subventionen für Castel Giorgio

Mit dem Urteil vom 17. Juni 2022 hat der Staatsrat in letzter Instanz den Einspruch der ITW&LKW Geotermia Italia spa gegen die Entscheidung der GSE (die für die mit der Energieversorgung befassten Dienstleistungen zuständige staatliche Agentur), die Subventionen für das Pilotprojekt in Castel Giorgio zu verweigern, abgewiesen.

Dies ist das letzte Wort in einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung, die vor Jahren, am 25.11.2016 mit der Veröffentlichung der Rangfolge der GSE begonnen hat, in der das Projekt Castel Giorgio nicht unter jene fiel, die eine Subvention erhalten konnten.

Die Entscheidung des TAR Lazio vom 30.12.2019 hatte einen Einspruch der ITW teilweise anerkannt und ihr Zugang zu  Subventionen für einen kleinen Teil der produzierten Energie zugesagt. Der Staatsrat hatte dagegen am 20.08.2021 dem Einspruch der GSE gegen das Urteil des TAR recht gegeben.

Der letzte Versuch der ITW&LKW, diese Entscheidung ungültig erklären zu lassen, ist nun gescheitert.

Das bedeutet nicht, dass ITW das Projekt nicht realisieren kann, sie müsste dies jedoch zu wesenltich ungünstigeren Bedingungen tun.

Wenn man alle andere Hürden berücksichtigt, die zu überwinden sind (siehe hier) – die offene Frage des Einschreitens des nationalen Zivilschutzes (mit dem Risiko eines Einschreitens des europäischen Gerichtshofes), die komplizierte Notwendigkeit diversen Auflagen rasch nachzukommen und die Möglichkeit, neuerlich ein aktualisiertes Projekt zur Umweltverträglichkeitsprüfung einreichen zu müssen – scheint es möglich, dass die Firma auf die Realisierung des Projektes verzichtet.

Hier kann man die ganze lange und komplizierte Geschichte der Anlage in Castel Giorgio nachlesen.

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