Länder, Gemeinden und Private haben entschieden, nicht die Entscheidung des Staatsrates anzufechten, mit der dieser die Realisierung des geothermischen Projektes in Castel Giorgio erlaubt hat.
Aus mehreren Gründen hätte dieser Versuch wenig Aussicht auf Erfolg gehabt. Erstens sind die Fälle selten, in denen der Staatsrat, der selbst Prüforgan der Berufung ist, dieser stattgibt. Für die Berufung wäre es notwendig nachzuweisen, dass das Urteil auf einem faktischen Fehler beruht (und das Urteil enthält solche Fehler). Trotzdem wäre die Wahrscheinlichkeit gross, dass ein Richter administrative Gründe findet um den Einspruch für ungültig zu erklären, auch wenn man berücksichtigt, dass diese höchste Instanz eine gewisse Tendenz zeigt, den Vorgaben der Regierung zu folgen.
So wird dieses Urteil nun endgültig werden. Es wird der Weg frei für die Umsetzung eines Projektes, das vor sieben Jahren von einer von der Geothermielobby kontrollierten Kommission eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung erhalten hat, ein Projekt, dass nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisen völlig unaktzeptabel ist und ein großes Risiko für Menschen und Umwelt darstellt.
Was ist zu tun? Die Vereine und die Bürgerschaft werden an das Ministerium für ökologische Nachhaltigkeit appelieren, den neuesten Stand der Wissenschaft zur Kenntnis zu nehmen und eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Sie wollen sich an die Europäische Union wenden, dass sie bei der italienischen Regierung in diesem Sinne interveniert. Und sie werden das Komitee „Geothermie“ der Bürgermeister dazu auffordern, an den Zivilschutz zu appellieren, die Bevölkerung vor den großen Gefahren, die das Projekt birgt, zu beschützen.


