Einspruch beim TAR – Update zu Castel Giorgio

Am 14. Oktober hat am TAR Latium (das für die Region Latium zuständige Verwaltungsgericht)  die erste Anhörung zum Einspruch der Gemeinden Castel Giorgio, Acquapendente, Allerona, Bolsena, Grotte di Castro, Montefiascone, Castel Viscardo und Orvieto – die alle vom Rechtsanwalt Michele Greco vertreten werden – gegen das Pilotprojekt für ein geothermisches Kraftwerk in Castel Giorgio stattgefunden.

Das TAR hat den beiden Anträgen der Gemeinden stattgegeben:

  • de Anhörung, bei der dieser Einspruch entschieden wird, möglichst bald anzusetzen;
  • diesen Einspruch gleichzeitig mit denen zu behandeln, die von den Regionen Umbrien und Latium, von Italia Nostra und einigen lokalen Privatpersonen und Unternehmen eingebracht wurden. Auch die erste Einspruch der Gemeinden, der bereits 2015 eingebracht wurde, soll gemeinsam mit den vier aktuellen behandelt werden.

Dies Fixierung der Endverhandlung auf den 12. Januar 2021 hat es den Gemeinden erlaubt, auf die geforderte einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Arbeiten zu verzichten, die jetzt alles in allem aus verschiedenen Gründen nicht mehr notwendig ist.

Bei der Verhandlung am 12. Jänner können sich jetzt alle Parteien gemeinsam präsentieren und damit ihrem Einspruch maximale Bedeutung geben.

Die Rechtsanwälte von ITW&LKW haben alles versucht, dass diese Anträge abgelehnt werden, doch es war vergeblich. Insgesamt also ein gutes erstes Resultat in dem langen und komplizierten Kampf zum Schutz der Umwelt und der Bewohner von Latium, dessen Ausgang immer noch ungewiß bleibt.

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