Bürger, Vereine, Gemeinden und die Länder haben beim regionalen Verwaltungsgericht Einspruch gegen die Entscheidung des Ministerrates vom 31. Juli 2019 eingelegt, in der die Zustimmung zur Fortsetzung des Verfahrens betreffend die Realisierung des Pilotprojektes Castel Giorgio erteilt wurde.
Am 31. Oktober wurden vier verschiedene Einsprüche eingereicht, einer von der Region Umbrien, einer von der Region Lazio, einer von den Gemeinden und ein weiterer von Vereinen und Privatpersonen.
Warum vier verschiedene Einsprüche?
Weil die Personen und Körperschaften, die Einspruch einlegen, juristisch unterschiedlich sind und daher auf unterschiedliche Art legitimiert sind. Die Regionen sehen, auf verschiedene Weise, ihr verfassungsmäßges Recht in einer vom Staat getroffenen Entscheidung verletzt. Die Gemeinden schützen hauptsächlich öffentliche Interessen und Privatpersonen ihre Person, ihr Eigentum und ihre Investitionen.
Welche Gemeinden?
Mehr als 40 Gemeinden haben sich bereit erklärt an einem Einspruch teilzunehmen. Aus verschiedenen juristischen Gründen haben die Anwälte entschieden in den Einspruch nur jene Gemeinden einzubeziehen, die 2015 Berufung beim TAR Latium „für die Annullierung und/oder Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung“ (bezogen auf das Projekt von Castel Giorgio) eingelegt haben (siehe Dokument (ital.)).
Die Gemeinden, die formell am Einspruch teilnehmen, sind daher Acquapendente, Allerona, Bolsena, Castel Giorgio, Castel Viscardo, Grotte di Castro, Montefiascone, Orvieto. Die anderen Gemeinden, darunter alle Seegemeinden, unterstützen diesen Einspruch. Diese können sich dem Einspruch auch „ad adiuvandum“ anschliessen.
Welche Vereine und Private nehmen am Einspruch teil?
Nur auf dem ganzen Staatsgebiet aktive Vereine sind dazu berechtigt. In unserem Fall ist dies Italia Nostra, als Verein legitimiert durch sein Eintreten für den Umwelt- und Lanschaftsschutz in ganz Italien. Die lokalen Vereine können nicht am Einspruch teilnehmen, auch wenn sie, gemeinsam mit den Gemeinden, die Hauptakteure auf dem Feld sind.
Der Einspruch der Privaten geschieht im Kreis dieses Einspruchs. Private können direkt, in eigener Person Einspruch einlegen, oder ad adiuvandum. Sie müssen „legitimiert“ sein (d.h. sie müssen ihr legitimes Interesse, gemessen an der Beeinträchtigung oder Gefahr der sie ausgesetzt sind, an der Distanz zu Anlage udgl., nachweisen).
Wenn Sie ad adiuvandum berufen, können Private auch später, nach dem 31. Oktober hinzukommen. Dazu kommt, dass dieser Weg weniger Einschränkungen in der Legitimierung hat und den Umfang der Argumente, die im Einspruch verwendet werden, erweitert.
Beide Möglichkeiten bringen erhebliche Kosten für diese Personen mit sich.
Wie hoch sind die Kosten des Einspruchs voraussichtlich?
Ungefähr € 40.000,– .
Wieso soviel?
Die Kosten eines fundierten Einspruchs sind sehr hoch, weil dazu die Vorbereitung einer aufwendigen und genauen Dokumentation, die wissenschaftlich und juristisch unangreifbar sein muss, unumgänglich ist. Darüberhinaus handelt es sich um ein sehr komplexes Thema. Auf den verschieden Gebieten spezialisierte Anwälte und ausgezeichnete Experten wollen adäquat bezahlt werden.
Darüberhinaus sind die Kosten für Berufungen gegen das vorliegende Urteil auch in höheren Instanzen vorzusehen.
Kann die Umsetzung der Anlage fortgesetzt werden?
Wenn die Genehmigung zur Realisierung vorliegt, werden wir ihre Aussetzung verlangen. Über diesen Punkt entscheidet das TAR recht schnell.



