Geothermie in Castel Giorgio, wir geben nicht auf: unsere Aktionen
Wie in der letzten News zum Thema Geothermie angekündigt, haben die Bürgervereine und das (mehr …)
Wie in der letzten News zum Thema Geothermie angekündigt, haben die Bürgervereine und das (mehr …)
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, kurz FFH-Richtlinie) errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) ausgewiesenen Gebiete integriert.
Im Latium betrifft dies ca. ein Viertel der gesamten Fläche, einschließlich des Bolsenasees.
Als FFH-Gebiet wird im Deutschen ein Gebiet bezeichnet, dass von der Europäischen Kommission in Abstimmung und Bewertung mit den Mitgliedsstaaten als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) zur Erhaltung natürlicher Lebensräume für die wildwachsende Flora und Fauna festgelegt wurde.
Der See und die Inseln sind FFH-Gebiet “IT6010055 – Lago di Bolsena e Isole Bisentina e Martana”.
Hier handelt es sich um Gebiete in denen sich die Mitgliedsstaaten der EU zur Einschränkung und Kontrolle der Jagd als eine wesentliche Maßnahme zur Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Neuschaffung der Lebensräume wildlebender Vogelarten verpflichtet haben.
Der Bereich “IT6010055 – Lago di Bolsena, Isole Bisentina e Martana” ist ein besonderes Schutzgebiet (BSG).
Hier eine vollständige Liste der FFH-Gebiete (GGB) und der Vogelschutzgebiete (BSG) rund um den See.
Die Vorschriften für die Vogelschutzzonen sollen die wild lebenden Vögel schützen, insbesondere deren Gelege und ihre Nester sowie Lebensräume. Vorgesehen sind Maßnahmen zur Aufrechterhaltung, Wiederherstellung und Einrichtung passender Lebensräume.
Die Vorschriften für die FFH-Gebiete sind wesentlich umfänglicher. Das generelle Ziel ist den Schutz der Lebensräume für die Artenvielfalt von Flora und Fauna im gemeinschaftlichem Interesse und der Biodiversität umfassend zu garantieren.
Nach der Definition eines FFH-Gebietes ist der erste Schritt zum Schutz die Erfassung und Anwendung von „Maßnahmen zum Schutz“ teils gültig für alle FFH-Gebiete, teils speziell ausgerichtet auf die Gebiete und beziehen sich detailliert auf die aktuellen Bedrohungen. Mit der Anwendung der Schutzmaßnahmen, wird das Gebiet endgültig fixiert und dann auch als BSG bezeichnet.
Eine besonders wichtige generelle Vorschrift, gültig für alle FFH-Gebiete, ist die Verpflichtung zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit für alle Pläne und Projekte, die einen wesentlichen Einfluss auf die Zone haben.
Das komplette Verzeichnis kann man hier einsehen. Das Gebiet ist wegen seines besonderen Wertes für die natürliche Präsenz einer breit gefächerten und üppigen Ichthyofauna (Fische) und einer reichen, ganzjährigen Avifauna (Vögel) ausgewiesen.
Im Besonderen ist es wichtig für den braunen Milan (Milvus migrans) und die Silbermöwe (Larus cachinnans michaelis): von letzterer ist Bolsena der einzige Binnenlebensraum Italiens.
Die festgestellten hauptsächlichen Bedrohungen für die Lebensräume stammen direkt aus Beeinträchtigung durch die Aktivitäten der Menschen: insbesondere auf Grund der Verschmutzung des Sees und der Veränderung des hydrologischen Systems, sowie durch die Zerstörung der ufernahen Vegetation.
Die von der Region 2016 ergriffenen Schutzmaßnahmen sehen weder Aktionen gegen die Verschmutzung noch gegen die Veränderung der Vegetation in und am Wasser vor.
Wir wissen es nicht. In Frühling 2010 wurden der Region Latium die von der Provinz Viterbo angeordneten Maßnahmen und ein entsprechender Bewirtschaftungsplan zur Bestätigung vorgelegt. Diese stammen aus einer umfassenden generellen Studie, koordiniert vom Referat für Umwelt der Provinz Viterbo und durchgeführt von der Universität Tuscia und der Lynx Natur und Umwelt S.R.L. Es waren die meisten Experten des Ökosystems des Bolsenasees involviert ebenso die lokale Verwaltung und die Einwohnerschaft. Das gesamte Projekt wurde von der EU finanziert.
In dieser Studie war ein Paket von mehr als 60 spezifischen Maßnahmen für die Zone enthalten, die einen generellen Schutz erlaubt hätten. Die Region hat von diesen nur drei Maßnahmen erlassen, zwei von untergeordneter Bedeutung – die Gestaltung von Ankern der Boote und die Karpfenfischerei betreffend – und eine wichtige, die die Regulierung des Seespiegels betrifft.
Eine große Gelegenheit für unseren See wurde versäumt. Weil die von der Region verordneten Maßnahmen nicht die Anforderungen der europäischen Normen erfüllen, haben wir den Umstand an die Europäische Union gemeldet.
